AGB zur Teilnahme am Friedhofskultur- kongress 2014

Veranstalter, Organisation und Geltungsbereich
Veranstalter ist der BDG (Bund deutscher Grabsteinhersteller) mit Sitz in Liederbach/Taunus. Für die komplette Organisation verantwortlich ist die PRIMO UG, welche entsprechend vom Veranstalter mit der Umsetzung und Durchführung beauftragt ist. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer am Kongress und dem Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

Anmeldung und Anmeldebestätigung
Die Anmeldung kann via Internet, Brief, Telefax oder Email erfolgen. Die Anmeldung wird durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters rechtsverbindlich.

Leistungen und Preis
Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie beinhaltet Tagungsunterlagen, Imbiss und Pausengetränke. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahlen erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Fälligkeit, Zahlung, Verzug und Aufrechnung
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p. a. zu fordern. Wenn der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Stornierung
Bei Stornierungen bis zu drei Monate vor Veranstaltungsbeginn wird für den Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungspauschale von 40 % der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt und bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann jedoch jederzeit ein Ersatzteilnehmer oder eine Vertretung benannt werden. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen. Der Teilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die vom Veranstalter einbehaltene Stornierungsgebühr.

Urheberrecht
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Benutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

Haftung
Die Veranstaltungen werden von hoch qualifizierten Referenten und Autoren sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung sowie für Verlust oder Schäden, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen entstehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Ein Anspruch über die Rückerstattung der Teilnahmegebühren hinaus besteht nicht.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Ansbach vereinbart.

Widerrufsrecht für Verbraucher
Der Teilnehmer hat das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: PRIMO UG, Josef-Hanel-Str. 1, 91578 Leutershausen. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung bereits stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.

Datenschutz
Der Veranstalter schützt Ihre personenbezogenen Daten. Der Veranstalter wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Namen des Teilnehmers gespeichert sind.
Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachnahme, Liefer- und Rechnungsanschrift, Email-Adresse) werden durch den Veranstalter in der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit vom Teilnehmer nicht anders angegeben, wird der Veranstalter den Teilnehmer zukünftig über die Produkte und Veranstaltungen des Veranstalters informieren bzw. per Fax, Email oder Telefon kontaktieren. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Änderungswünsche nimmt der Veranstalter entgegen. Der Veranstalter trifft größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit aller Daten der Teilnehmer und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern der Teilnehmer nicht ausdrücklich zugestimmt hat.